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Anspruchsvoraussetzungen

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Wer kann Geld vom Jobcenter bekommen? (Anspruchsvoraussetzungen)

 

Ob Sie Geld vom Jobcenter bekommen, steht im Gesetz (§ 7 SGB II):

Sie sind mindestens 15 Jahre alt und maximal 65/67 Jahre alt (Rentenalter);

Sie müssen gesund genug sein, um mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten zu können;

Sie verdienen nicht genug Geld, um sich oder Ihre Familie selbst ernähren zu können. Und Sie haben nur wenig Geld
gespart.

Wenn Sie mit jemandem zusammenwohnen (Partner*in, Ehefrau/Ehemann, Kind/er bis 25 Jahre), gehören diese
Personen zu Ihrer so genannten Bedarfsgemeinschaft. 

Das bedeutet, dass diese Person/en auch Hilfe vom Jobcenter
bekommen können, wenn das gemeinsame Geld nicht zum Leben reicht.

 

Wer kann kein Geld bekommen?

 

Zum Beispiel

Sie sind schon in Altersrente, aber noch keine 65 Jahre alt.

Sie sind Ausländer*in und haben keine Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis. Sie wohnen auch nicht mit jemandem
zusammen, der Hilfe vom Jobcenter bekommt.

Sie bekommen Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (zum Beispiel Asylsuchende oder geduldete
Geflüchtete).

Sie sind älter als 18 Jahre, können aber aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten (dauerhaft voll
Erwerbsgeminderte).

Sie sind älter als 18 Jahre, können aber aus gesundheitlichen Gründen im Moment nicht arbeiten (befristet (voll)
Erwerbsgeminderte). Sie wohnen auch nicht mit einem Familienmitglied zusammen, das arbeitet.

Diese Personen können gegebenenfalls Hilfe von anderen Stellen beantragen.
 
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