Das Jobcenter Koblenz gibt für Kunden und Neukunden Handlungsempfehlungen/Weisungen heraus, um Ihnen in der entsprechenden Situation weiterzuhelfen.
Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Als gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und der Stadt Koblenz unterliegt das Jobcenter der Stadt Koblenz dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Zur Erfüllung der Veröffentlichungspflichten nach § 11 des Informationsfreiheitsgesetzes werden die folgenden Informationen zur Verfügung gestellt:
Die Eingliederungspläne für das SGB II der Bundesagentur für Arbeit.
Die Vereinbarungen zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Das Organigramm des Jobcenters in der Stadt Koblenz
Nachfolgend finden Sie Geschäftsanweisungen/ Handlungsempfehlungen: