Information für ukrainische Geflüchtete
Seit dem 01.06.2022 ist das Jobcenter Stadt Koblenz für die Leistungszahlung zuständig. Diesbezüglich ist eine Antragstellung beim Jobcenter Stadt Koblenz erforderlich.
Bezug von leistungen
Voraussetzung für den Bezug von Leistungen vom Jobcenter Stadt Koblenz ist eine erfolgte Registrierung im Ausländerzentralregister (AZR) und die aufgrund der Registrierung ausgestellte Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs. 1 AufenthG.
Dafür ist die Ausländerbehörde der Stadt Koblenz zuständig.
Eine Registrierung ist in allen deutschen Städten möglich. Nur mit der Registrierung können Sie in Deutschland arbeiten oder staatliche Hilfen beantragen.
Hier können Sie sich unsere Broschüre mit allen wichtigen Fakten zu Sozialleistungen als PDF downloaden.
Anspruch auf Beratung
Die Beantragung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) für die Zeit ab 01. Juni 2022 ist bereits jetzt möglich.
Leistungsberechtigte nach dem SGB II haben Anspruch auf Beratung und (finanzielle) Unterstützung durch die Jobcenter.
Für Leistungen bis zum 31. Mai 2022 gilt die bestehende Regelung nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt (AsylbLG).
Es besteht ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung), zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden.