Geld zum Leben
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Unsere Unterstützung richtet sich an alle Einwohner und Einwohnerinnen von Koblenz, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel für ihren Lebensunterhalt verfügen. Wir bieten Vorschläge für neue Beschäftigungsmöglichkeiten, beraten Sie bei der Auswahl einer passenden Weiterbildung oder Qualifizierung und arbeiten mit Ihnen zusammen, um eine erfolgreiche Umsetzung zu ermöglichen.
Leistungen der Grundsicherung
Die Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden als Bürgergeld und Sozialgeld bezeichnet. Erwerbsfähige Personen erhalten Bürgergeld, Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr bzw. nicht erwerbsfähige Erwachsene erhalten Sozialgeld.
Leistungsberechtigte und ihre Angehörigen erhalten jeweils den maßgebenden Regelbedarf, der den Lebensunterhalt sichert.
Weiterhin werden auch Zahlungen für die Miete (bei einem Eigenheim für Belastungen wie Hypothekenzinsen), Betriebs- und Heizkosten erbracht.
Hinzu kommen ggf. Mehrbedarfe für besondere Lebenslagen, u.a. bei Schwangerschaft oder Alleinerziehung von Kindern, einmalige Leistungen wie beispielsweise die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt.
Gewährt werden können auch Leistungen für Bildung und Teilhabe an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Bei Erfüllung der Voraussetzungen ist auch eine Darlehensgewährung, z.B. für unabweisbare Bedarfe, möglich.
Außerdem sind Sie als Empfänger von Bürgergeld im Regelfall kranken- und pflegeversichert.
Regelleistung / Sozialgeld
Die Regelleistung deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie, Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch für Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab.
Nähere Informationen auch zu der Höhe der aktuell gültigen Regelleistung finden Sie auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit. Bitte klicken Sie hier.
Wer kann Geld vom Jobcenter bekommen?
Ob Sie Geld vom Jobcenter bekommen, steht im Gesetz (§ 7 SGB II):
- Sie sind mindestens 15 Jahre alt und maximal 65/67 Jahre alt (Rentenalter);
- Sie müssen gesund genug sein, um mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten zu können;
- Sie verdienen nicht genug Geld, um sich oder Ihre Familie selbst ernähren zu können. Und Sie haben nur wenig Geld gespart.
Wenn Sie mit jemandem zusammenwohnen (Partner*in, Ehefrau/Ehemann, Kind/er bis 25 Jahre), gehören diese Personen zu Ihrer so genannten Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, dass diese Person/en auch Hilfe vom Jobcenter bekommen können, wenn das gemeinsame Geld nicht zum Leben reicht.
Wer kann kein Geld bekommen?
Zum Beispiel:
- Sie sind schon in Altersrente, aber noch keine 65 Jahre alt
- Sie sind Ausländer*in und haben keine Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis. Sie wohnen auch nicht mit jemandem zusammen, der Hilfe vom Jobcenter bekommt
- Sie bekommen Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (z. B.: Asylsuchende oder geduldete Geflüchtete)
- Sie sind älter als 18 Jahre, können aber aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten (dauerhaft voll Erwerbsgeminderte)
- Sie sind älter als 18 Jahre, können aber aus gesundheitlichen Gründen im Moment nicht arbeiten (befristet (voll) Erwerbsgeminderte. Sie wohnen auch nicht mit einem Familienmitglied zusammen, das arbeitet.
Diese Personen können gegebenenfalls Hilfe von anderen Stellen beantragen.
Monatliches Geld („Regelbedarf“)
Sie haben nicht genug Geld, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Dann kann das Jobcenter Ihnen mit Bürgergeld helfen.
Der Regelbedarf ist ein Geldbetrag, der für das tägliche Leben gezahlt wird. Hiermit sind zum Beispiel die Kosten für Essen, Körperpflege, Dinge für den Haushalt, Strom und die Bedürfnisse des täglichen Lebens gemeint. Auch Kosten für Hobbies und Besuche im Theater oder Treffen mit Freunden müssen Sie hiervon bezahlen.
In der nachfolgenden Übersicht können die aktuellen Regelbedarfe entnommen werden:
Alleinstehende Erwachsene
563 Euro
Volljährige Partner:innen
506 Euro
Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern
451 Euro
Kinder (14-17 Jahre)
471 Euro
Kinder (6-13 Jahre)
390 Euro
Kinder bis fünf Jahre
357 Euro
Einmalige Zahlungen und Mehrbedarf
Wenn Sie eine besondere Situation haben und deswegen Geld brauchen, können wir Ihnen einmalig Geld zahlen.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie
- für eine neue Wohnung Möbel, Haushaltsgeräte und Dinge für den Haushalt kaufen müssen.
- schwanger sind oder gerade ein Kind bekommen haben und Kleidung, Windeln und Dinge für das Baby und Sie selbst benötigen.
- orthopädische Schuhe anschaffen oder reparieren müssen, therapeutische Geräte kaufen oder mieten wollen oder diese kaputt sind.
- Kinder haben, die eine Kindertageseinrichtung oder die Schule besuchen:
- für Ausflüge mit der Schule oder Klassenfahrten (mehr Infos unter Geld für Kinder)
- für Schulsachen
(Hierbei gibt es Ausnahmen. Sprechen Sie uns an.)
Das Geld, das Sie vom Jobcenter bekommen, berücksichtigt immer Ihre ganz persönliche Situation. Bitte wenden Sie sich daher bei allen Fragen und Änderungen in Ihrem Leben (zum Beispiel Umzugswunsch, Geburt eines Kindes, Heirat, Einzug/Auszug des Partners oder der Partnerin, Änderung beim Gehalt oder Vermögen) direkt an das Jobcenter Koblenz.
Sie können auch in unserem ServiceCenter anrufen. Dort können Ihre Fragen vielleicht schon direkt beantwortet werden.
Veränderungen in Ihrem Leben können Sie entweder selbst über jobcenter.digital online übermitteln oder telefonisch dem ServiceCenter mitteilen.
Einkommen
Wenn wir Ihren Anspruch auf Bürgergeld berechnen, müssen wir Ihr Einkommen berücksichtigen.
Dazu zählt zum Beispiel:
- Geld für eine Arbeit (zum Beispiel ein Nebenjob)
- Lohn-Nachzahlungen (zum Beispiel rückwirkende Gehaltserhöhung)
- Weihnachts- und Urlaubsgeld
- Bürgergeld oder Krankengeld
- Steuererstattungen
- Unterhaltsleistungen
- Kindergeld
- Rente
- Kapital- und Zinserträge (zum Beispiel Zinsen für Ihr Sparbuch)
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Das bedeutet, wenn Sie (oder jemand aus Ihrer Bedarfsgemeinschaft) zum Beispiel Geld für einen Nebenjob bekommen, müssen wir das wissen. Bitte denken Sie auch daran, uns Änderungen immer so schnell wie möglich mitzuteilen.
Wenn Sie einen Termin brauchen oder Fragen zum Einkommen haben, helfen wir Ihnen gerne.
Vermögen
Wenn wir Ihren Anspruch auf Bürgergeld berechnen, müssen wir Ihr Vermögen berücksichtigen.
Bei der ersten Antragstellung wird eine Karenzzeit von 1 Jahr berücksichtigt. In dieser Zeit darf eine Bedarfsgemeinschaft einen höheren Vermögensanteil besitzen ohne, dass dieser angerechnet wird. Nach dieser Karenzzeit oder Weiterbewilligung senkt sich die Vermögensfreigrenze zu den im Gesetz vorgegebenen Größen.
In der Karenzzeit wird nur erhebliches Vermögen von über 40.000,00 EUR bei der ersten erwerbsfähigen Person und über 15.000,00 EUR bei jeder weiteren Person berücksichtigt.
Vermögen ist zum Beispiel:
- Bargeld; Geld bei der Bank; Aktien
- Bausparverträge
- Lebensversicherungen
- Immobilien
- Schmuck
- Autos (mit einem aktuellen Wert über 15.000,00 EUR)
- Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre
- Erbansprüche
Bei weiteren Fragen zur Anrechnung von Vermögen wenden Sie sich direkt an Ihr Jobcenter.
Freibeträge
Von Ihrem Einkommen und Vermögen wird nicht alles bei der Berechnung Ihres Anspruchs auf Bürgergeld berücksichtigt. Das nennen wir
“Freibeträge”.
Das heißt: Zusätzlich zu Ihrem Einkommen bekommen Sie ergänzend Bürgergeld. So haben Sie monatlich mehr Geld zur Verfügung.
Wie viel das genau ist, wird individuell für Sie berechnet.
Bei Fragen dazu beraten wir Sie gerne.