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Bürgergeld

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Seit dem 1. Januar 2023 gilt das neue Gesetz zum Bürgergeld. Für Sie bedeutet das: Mehr Geld und zusätzliche Weiterbildungschancen. Es ersetzt das bisher geltende Arbeitslosengeld II. 

Wenn Sie nicht genug Geld zum Leben oder in einem Monat hohe Ausgaben für das Heizen haben, können Sie Bürgergeld beantragen. 

Sie haben automatisch mit dem Jahreswechsel Bürgergeld bekommen, wenn Sie vorher schon Geld vom Jobcenter erhalten haben. Weiterbewilligungsanträge müssen wie bisher gestellt werden. 

Zusätzlich muss die Selbstauskunft zu Ihrem Vermögen ausgefüllt werden. Die Auskunft ist erforderlich, um Ihre Leistungen zu bewilligen.

Wenn Sie in den letzten 6 Monaten kein oder noch nie Geld vom Jobcenter bekommen haben, müssen Sie einen Neuantrag beim Jobcenter stellen.

Arbeit & Weiterbildung

 
  • Qualifizierung:
    Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses sind beim Bürgergeld genauso wichtig wie eine neue Arbeit.
 
  • Abschluss:Wer einen Berufsabschluss nachholt, kann gefördert werden. Für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen gibt es eine Weiterbildungsprämie. Ab dem 01.07.2023 gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro.
 
  • Bonus:
    Für die Teilnahme an anderen Angeboten, die dabei helfen, dass Sie die neue Arbeit lange behalten, kann ab dem 01.07.2023 ein monatlicher Bürgergeldbonus von 75 Euro gezahlt werden.
 
  • Kompetenzen:
    Wer Grundkompetenzen benötigt, zum Beispiel bessere Lesekenntnisse, kann diese leichter ausbauen.
 


Geld

  • Vermögen:
    In den ersten 12 Monaten bleibt Vermögen von bis zu 40.000 Euro geschützt. Das heißt, Sie müssen angespartes Geld in dieser Zeit nicht für Ihren Lebensunterhalt ausgeben. Für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft erhöht sich dieser Freibetrag um jeweils 15.000 Euro.
    Nach den 12 Monaten gilt ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro für jede Person der Bedarfsgemeinschaft.
 
  • Wohnen:
    In den ersten 12 Monaten werden die Kosten für Ihre Wohnung in der tatsächlichen Höhe übernommen. Heizkosten werden in angemessener Höhe anerkannt und auch vom Jobcenter bezahlt. So können Sie sich auf die Arbeitssuche konzentrieren.
    Selbstgenutztes Wohneigentum wird geschützt. Das heißt, Sie können eine bestimmte Fläche Ihres Wohneigentums bewohnen, ohne dass wir diese anrechnen müssen.
 
  • Altersvorsorge:
    Ihre Altersvorsorge wird unabhängig von der Anlageform bis zu einer individuellen Höhe geschützt.
 
  • Rente:
    Ältere Jobcenter Kund*innen müssen nicht vorzeitig die Altersrente in Anspruch nehmen.
 
  • Leistungsminderungen:
    Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen sind von Beginn des Leistungsbezugs an möglich.
    Bei einem Meldeversäumnis und der ersten Pflichtverletzung wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat, bei einer zweiten um 20 Prozent für zwei Monate und bei der dritten Pflichtverletzung um 30 Prozent für drei Monate gemindert.
 

Alleinstehende Erwachsene

563 Euro

Volljährige Partner:innen

506 Euro

Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern

451 Euro

Kinder (14-17 Jahre)

471 Euro

Kinder (6-13 Jahre)

390 Euro

Kinder bis fünf Jahre

357 Euro

Jobcenter Stadt Koblenz

Carl-Löhr-Str. 6
56070 Koblenz

Telefon:  0261 579245 780

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