Manchmal hat man kein Geld, um sich selbst zu versorgen.
Dann kann man Geld vom Amt bekommen.
Das nennt man Lebens-Unterhalt.
Man bekommt dieses Geld, wenn man keine Arbeit hat oder nicht genug Geld verdient.
Das hilft einem dabei, genug Geld zum Leben zu haben.
Das Geld zur Sicherung vom Lebens-Unterhalt ist für Menschen gedacht, die arbeiten können, aber im Moment keine Arbeit haben oder nicht genug Geld verdienen.
Dabei ist wichtig, dass Sie mindestens 15 Jahre alt sind
und höchstens 67 Jahre alt sind
und wenigstens 3 Stunden am Tag arbeiten können.
Menschen, die nicht genug Geld haben, um für sich und ihre Familie zu sorgen, können Hilfe vom Amt bekommen.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sie wenig verdienen oder kein Geld gespart haben.
So soll sichergestellt werden, dass sie genug Geld zum Leben haben.
Wenn Sie mit jemandem zusammenleben, können Sie trotzdem Hilfe bekommen.
Das gilt auch für Ihren Partner oder Ihre Partnerin und alle Kinder unter 25 Jahren.
In bestimmten Fällen können Sie die Hilfe nicht bekommen:
Sie wohnen zusammen mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und sind selbst nicht erwerbsfähig.
Zum Beispiel:
Zusammen mit Ihren Kindern.
Dann können Sie auch Hilfe vom Amt bekommen.
Menschen aus anderen Ländern, die in Deutschland bleiben möchten, können Unterstützung nach dem Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz erhalten.
Dazu gehören Geduldete und Asylbewerberinnen und -bewerber.
Wenn Sie dauerhaft erwerbsgemindert sind und über 18 Jahre alt sind,
können Sie auch Hilfen bekommen, wenn Sie nicht in Deutschland arbeiten dürfen und kein Geld vom Jobcenter erhalten.
Erwerbsgemindert bedeutet, dass Sie nicht arbeiten können,
zum Beispiel weil Sie lange Zeit krank sind oder eine Behinderung haben.
Manchmal kann es vorkommen, dass Sie zwar nicht genug Geld zum Leben haben, aber kein Recht auf Geld vom Jobcenter haben.
In diesem Fall gibt es möglicherweise andere Hilfen, die Sie von anderen Ämtern bekommen können.
Zum Beispiel gibt es die Grundsicherung. Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich gerne an das Jobcenter wenden.
Wir beraten Sie gerne.
Es gibt Situationen, in denen Sie nicht genug Geld zum Leben haben, aber keinen Anspruch auf Geld vom Jobcenter haben.
In diesen Fällen können Sie möglicherweise andere Hilfe von anderen Behörden erhalten, wie zum Beispiel Grundsicherung.
Wir beraten Sie gerne im Jobcenter, um herauszufinden, welche Art von Hilfe für Sie geeignet ist.
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