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Neuantrag stellen

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Wenn Sie Geld vom Jobcenter benötigen, müssen Sie einen Antrag stellen. Achten Sie darauf, dass Sie die Leistungen rechtzeitig beantragen. Der Tag der Antragstellung ist maßgeblich für die Berechnung der Ansprüche.

Informationen zu weiteren wichtigen Voraussetzungen finden Sie hier.

Sie können Ihren Neuantrag auch online von zu Hause von ihrem Computer, Tablet oder Smartphone stellen.

Antrag stellen

Sie können Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie nicht mehr selbst sicherstellen und wollen einen Antrag stellen? Achten Sie darauf, dass Sie die Leistungen rechtzeitig beantragen. Der Tag der Antragstellung ist maßgeblich für die Berechnung der Ansprüche.

Sprechen Sie bitte persönlich in der Eingangszone vor.  Bitte bringen Sie Ihre Ausweispapiere und Unterlagen über Einkommen und Vermögen mit.

Nach Erfassung der erforderlichen Daten, auch bezüglich Ihres beruflichen Werdegangs, erhalten Sie eine Beratung durch die Mitarbeiter/-innen des Kundenbüros. Diese händigen Ihnen auch die erforderlichen Antragsunterlagen aus und teilen Ihnen mit, welche Unterlagen noch benötigt werden.

 

Außerdem erhalten Sie bereits jetzt die notwendigen Termine

  • bei der Leistungsfachkraft zur umfassenden Beratung und Antragsannahme
  • bei der Vermittlungsfachkraft zur Beratung und Unterstützung für eine Arbeitsaufnahme oder Qualifizierung.
 

Sie haben einen Antrag beim Jobcenter gestellt?

So geht es jetzt weiter:

Wir bearbeiten Ihren Antrag. Falls Unterlagen fehlen sollten, teilen wir es Ihnen mit, damit Sie diese einreichen können.

 

Danach laden wir Sie ein, damit wir uns persönlich kennenlernen. In diesem Gespräch müssen wir Ihren Ausweis sehen – dann erst können wir Ihren Antrag bewilligen. Und wichtig ist auch, dass Sie uns von Ihren beruflichen Wünschen und Zielen erzählen.

 

Sobald der Antrag bewilligt ist, zahlen wir das Geld direkt auf Ihr Konto.

Brauchen Sie Hilfe?

Sie haben noch Fragen zum Antrag? Oder Sie wissen nicht, wie der Antrag ausgefüllt wird?

Schon gewusst?

Den Weiterbewilligungsantrag und die Veränderungsmitteilung können Sie auch online einreichen.

 

Antrag online einreichen

Neuantrag per Post

Sie können Ihren Antrag auch schriftlich einreichen.

Anforderung & Voraussetzung

Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II haben erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren.

 

  • Als erwerbsfähig gilt, wer täglich mindestens 3 Stunden arbeiten kann.
  • Leistungsberechtigt ist, wer seinen Lebensunterhalt bzw. den Unterhalt seiner Familie nicht aus eigenen Kräften sicherstellen kann (z.B. indem er eine zumutbare Tätigkeit aufnimmt oder sein Einkommen und Vermögen einsetzt).

 

Einen Leistungsanspruch haben auch Personen, die mit dem Antragsteller oder der Antragstellerin in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

 

Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit. Bitte klicken Sie hier.

Damit wir Ihren Antrag bearbeiten können, bringen Sie bitte die Ihnen bei der Antragsausgabe benannten Unterlagen vollständig zum Termin bei der Leistungsfachkraft mit. Dazu gehören u.a. die Ausweispapiere, Dokumente zu Einkommen und Vermögen, zur Miete mit Heiz- und Nebenkosten, Krankenversicherungsnachweis und Rentenversicherungsnummer (bei Personen über 15 Jahren), Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Schulbescheinigungen der Kinder.

 

Liegt alles vollständig vor, benötigen wir im Durchschnitt 2 Wochen für die Bearbeitung Ihres Leistungsantrages.

Jobcenter Stadt Koblenz

Carl-Löhr-Str. 6
56070 Koblenz

Telefon:  0261 579245 780

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